Deiseroth-Finanz Krankenzusatz

Krankenzusatz

Die Krankenzusatzversicherung dient in der Regel als ergänzender Versicherungsschutz zur gesetzlichen Krankenversicherung. Ihre Bedeutung für die Wichtigkeit im Versicherungsschutz hängt vor allem davon ab, welche Ergänzungen gewählt werden.

Am häufigsten werden Versicherungsumfänge vereinbart, die im Wesentlichen der Steigerung der Lebensqualität dienen. Hierunter fallen Zahnzusatzversicherungen, die das finanzielle Risiko von Zahnersatz abfedern und gleichzeitig sicherstellen sollen, dass die Zähne kosmetisch und medizinisch mit dem bestmöglichen Mitteln erhalten oder wiederhergestellt werden sollen. Auch Brillenleistungen werden in diesem Zusammenhang typischerweise gerne versichert.

Weniger wichtig aber ebenfalls sehr beliebt sind Versicherungen, die den Komfort während des Heilungsprozesses insbesondere im Krankenhaus sicherstellen sollen – beispielsweise Tarife, die eine Unterbringung im Einbettzimmer garantieren. Weitere Tarife sichern die Kostenübernahmen alternativer Heilbehandlungen ab, da diese innerhalb der gesetzlichen Kasse nur selten und wenn, dann nur in Auszügen übernommen werden.

Mit Abstand am wichtigsten sind Tarife, welche die Begrenzung der Gebührensätze für Ärzte aufheben (oder zumindest abfedern). Dabei geht es in der Regel nicht darum, dem Arzt ein höheres Einkommen zu verschaffen, sondern darum sich jederzeit den qualifiziertesten Arzt und die bevorzugte Behandlungsmethode aussuchen zu können. Dies betrifft auch den Einsatz neuer Heilmethoden oder einer Heilung im Ausland, wenn für entsprechende Maßnahmen in Deutschland noch keine Heilmöglichkeit besteht.

Das Krankentagegeld ersetzt in der Regel die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Es ist für Selbständige und privat Versicherte unbedingt erforderlich. Für Angestellte ist es als Ergänzung ein wichtiger Schutz. In der Regel übernimmt für Nichtselbständige der Arbeitgeber zunächst für 6 Wochen die Lohnfortzahlung. Daran anschließend tritt –soweit gesetzlich versichert – der gesetzliche Krankenversicherer in die Leistung ein. Dieser zahlt jedoch nur 70% des Bruttoeinkommens, höchstens jedoch 90% des Nettoeinkommens. Als Einkommen wird das durchschnittliche Einkommen der letzten 12 Monate inklusive Überstunden berücksichtigt. Er muss bei langer Krankheit also mit ¾ seines bisherigen Einkommens auskommen, weswegen eine private Absicherung der verbleibenden 25% für Angestellte erforderlich ist. Selbständige und private Versicherte müssen dieses Risiko vollständig über die private Krankentagegeldversicherung absichern.

Kaum jemand käme auf den Gedanken für sich selbst keine Krankenversicherung zu vereinbaren. Zu groß ist das Risiko angesichts von Krankheit oder Unfall plötzlich unüberschaubar hohe Rechnungen zu erhalten, die möglicherweise nicht mehr beglichen werden könnten. Insbesondere deswegen, weil wer arbeitsunfähig ist, auch keine Kredite mehr erhält. 

Aus einem finanziellen Problem kann so leicht eine Bedrohung der Lebensqualität werden!