Deiseroth-Finanz Haftpflicht

Haftpflicht

Die Privathaftpflicht ist die wichtigste Versicherung für jeden Privatkunden. Aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch ergibt sich eine Ersatzpflicht für alle Schäden, die man – vorsätzlich oder fahrlässig – einem Dritten zufügt. Die Ersatzpflicht ist in der Höhe unbegrenzt und kann daher existenzbedrohende Größenordnungen erreichen.

Die Privathaftpflichtversicherung ist daher unverzichtbar. Es gibt jedoch auch Ausschlüsse, für die ggf. spezielle Haftpflichtversicherungen benötigt werden.

Die wichtigsten Beispiele hierfür sind:

Andere Ausschlüsse sind hingegen zusätzlich im Rahmen der Privathaftpflicht versicherbar.

Die wichtigsten Beispiele:

Darüber hinaus bietet die Privathaftpflicht oft Erweiterungen, die nicht direkt mit der Haftung in Zusammenhang stehen, aber durchaus interessant sein können.

Das bekannteste Beispiel hierfür ist die Ausfalldeckung.

Die Ausfalldeckung leistet gemäß den zugrunde liegenden Bedingungen, wenn der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person von einem Dritten geschädigt wird, und die daraus resultierende Schadenersatzforderung gegen den Dritten nicht durchgesetzt werden kann.